Kosten und Ablauf
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Schwerpunktpraxen handelt. Es werden ausschließlich Menschen behandelt, die unter einer Abhängigkeitserkrankung (und auch weiteren Symptomen) leiden.
Sowohl bei Toyah Sitz als auch bei Lina Hilliger können Menschen, die unter einer Abhängigkeitserkrankung leiden, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden. Die psychotherapeutische Behandlung ist außerdem für privatversicherte und selbstzahlende Personen möglich, sowie im Rahmen der Beihilfe.
Die Abrechnung der Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Doch der erste Schritt wäre, dass Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. In diesem und ggf. folgenden ersten Gesprächen klären Sie und die Therapeutin Ihr Anliegen und schauen, ob das therapeutische Angebot dazu passen könnte. Wenn Sie und die Therapeutin sich vorstellen können, die therapeutische Arbeit gemeinsam aufzunehmen, würden im Falle einer Leistung auf Selbstzahlendenbasis eine individuelle Honorarvereinbarung, sowie ein Behandlungsvertrag geschlossen werden.
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Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenversicherungen ist für Menschen mit einer zugrundeliegenden Abhängigkeitserkrankung möglich.
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Das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Erkundigen Sie sich vor Aufnahme der Behandlung bitte über Ihre individuellen Tarifbedingungen und ob die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. Dabei kann es sein, dass die Kosten nicht in voller Höhe durch die private Krankenversicherung gedeckt werden und Sie einen Teil des Honorars selbst übernehmen müssen.
Fordern Sie zudem bitte die notwendigen Antragsformulare für eine psychologische Psychotherapie an.
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Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Dies kann den Vorteil haben, dass die Behandlung ohne Antragsverfahren recht formlos und zügig beginnen könnte und die Behandlung/eine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse nicht vermerkt wird.
Das Honorar beläuft sich momentan auf 130€ für 50 Minuten.
Vielleicht gut für Sie zu wissen: In der Regel können Sie die Aufwendungen als außergwöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
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In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch die Beihilfe erstattet. Informieren Sie sich vorab gerne bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und fordern zudem die Antragsformulare für eine psychologische Psychotherapie an.
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Eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis könnte zudem von der
freien Heilfürsorge
Postbeamtenkrankenkasse
Berufsgenossenschaften
übernommen werden.
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Eine psychotherapeutische Praxis ist eine “Bestellpraxis”, d.h. für jede Behandlung einer Person wird ein Termin fest reserviert.
Sollten Sie daher Ihren reservierten Termin nicht rechtzeitig absagen, wird ein Ausfallhonorar erhoben.
Eine rechtzeitige Absage meint, dass Sie bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin per E-Mail, SMS oder Anruf Bescheid geben, dass Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können.